Neue Musterleitungsanlagenrichtlinie (MLAR) - Ausgabe 2005
Auswirkungen für Brandmelde- sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Die für die Erarbeitung und Veröffentlichung von Musterverordnungen für den Bausektor zuständige Bauministerkonferenz hat im November 2005 eine neue Ausgabe der MLAR veröffentlicht.
Das vorliegende Infopapier geht auf die relevanten Auswirkungen speziell für die Bereiche Brandmelde- sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ein.
Download der MLAR 2005 (PDF-Datei)
Grundsätzliches / Geltungsbereich
Die von der Bauministerkonferenz veröffentlichten Mustervorschriften und -erlasse dienen als Grundlage für die Umsetzung in spezifisches Landesrecht und haben keinen unmittelbaren Rechtscharakter. Die Entscheidung, ob ein Mustererlass in das Landesrecht überführt und somit Gesetzeswirkung erfährt, obliegt den jeweiligen Bundesländern (Entscheidung i.d.R. durch die jeweiligen Innen- bzw. Bauministerien).
Nach derzeitigem Kenntnisstand des BHE ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Papiers (August 2006) bislang die Vorgängerversion der MLAR aus dem Jahr 2000 in allen Bundesländern in das Baurecht überführt.
Inwiefern in Abweichung hierzu die MLAR 2005 zur Anwendung kommt, sollte im Zweifelsfall mit den zuständigen Entscheidungsträgern in den Ländern abgestimmt werden.
Konkrete Änderungen
Die MLAR gilt gemäß Geltungsbereich nicht mehr für notwendige Flure in offenen Gängen vor Außenwänden. Es ist jedoch dringend darauf zu achten, dass die Einschränkung nicht falsch interpretiert wird - weiterhin ist die MLAR auch für den Bereich Flucht- und Rettungswege gültig. Neu aufgenommen wurde der Begriff "raumumschließende Bauteile für Wände und Decken". Daneben wurden die Anforderungen an elektrische Leitungsanlagen in Rettungswegen geringfügig erweitert.
Der für BMA, RWA und Alarmierungsanlagen relevante Abschnitt "Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall" (Pkt. 5.3.2) bleibt inhaltlich unverändert, lediglich im Hinblick auf die Verteilung wurde eine Ergänzung vorgenommen.
Auch ansonsten ergeben sich für die Planer und Errichter von BMA und RWA mit der MLAR 2005 im Vergleich zur Vorgängerversion 2000 keine signifikanten Veränderungen.
Quelle
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